Feuerwehr Hamburg

Vorbeugender Brandschutz
© Feuerwehr Hamburg

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Quelle: Feuerwehr Hamburg

Brand- und Gefahrenschutz

F04 Brand- und Gefahrenschutz

 

Die Feuerwehr Hamburg wirkt mit, um die in der Hamburgischen Bauordnung verankerten Schutzziele (§14 HBauO) bezüglich des Brandschutzes sicherzustellen. Der Vollzug aller Maßnahmen ist, ausgenommen zur Abwehr einer akuten Gefahr, grundsätzlich Aufgabe der zuständigen Behörde; das ist in der Regel die Bauaufsicht. 

Zu den Aufgaben der Feuerwehr Hamburg gehören insbesondere:

  • Beratende Tätigkeit
  • Mitwirkung im Genehmigungsverfahren
  • Brandverhütungsschau / Feuersicherheitliche Überprüfung 
  • Überwachende und sichernde Tätigkeit (u. a. Brandsicherheitswachen in Theatern) 
  • Gefahrenerkundung bei Kampfmittelverdacht
  • Urbane Sicherheitsplanung
  • Einsatzplanung und Einsatzdatenauswertung
  • Planung und Überprüfung der Veranstaltungssicherheit

 

F041 Referat Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht

 

Hier geht es zum:

Bombentrichter
© USAF/Feuerwehr Hamburg

Referat Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht

Wir stufen den Kampfmittelverdacht für das Hamburger Staatsgebiet ein. Dieser bildet die Datenbasis für die Suche nach Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg. Unsere gesetzliche Grundlage ist die Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelVO).

 

 

 

F042 Referat Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
 

Im Referat Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz liegt der Fokus auf baulichen Anlagen und Gebäuden, bevor es zu einem Schadensfall kommt. Bauliche Anlagen müssen so errichtet und instandgehalten werden, dass der Entstehung eines Brandes und der Brandausbreitung vorgebeugt wird und dass im Falle eines Brandes die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Zu diesem Zweck arbeiten wir in vier Sachgebieten in verschiedenen Stadien des vorbeugenden Brandschutzes für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hamburg zusammen. 
Das Sachgebiet Grundsatz und Beratung bearbeitet alle anfallenden Fragen zu Grundsätzen, aktuellen Regeln und Gesetzen des Vorbeugenden Brandschutz und berät Bauherren bei ihren Projekten. 
In den beiden Sachgebieten Genehmigungsverfahren werden auf Anfrage von anderen Behörden Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahren bei Errichtung oder Umbau von Gebäuden gefertigt.
Das Sachgebiet Brandverhütungsschau führt Begehungen und Kontrollen von Gebäuden im Rahmen von Brandverhütungsschauen und Feuersicherheitlichen Überprüfungen durch. Darüber hinaus fällt die Prüfung von Gebäudefunkanlagen für die Funkkommunikation der Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr innerhalb von Gebäuden sowie die Unterstützung bei Planung, Errichtung oder Umbau von Feuerwehraufzügen für Aufzugerrichter und Bauherren in die Zuständigkeit des Referates. Die Mitarbeiter prüfen insbesondere nach Fertigstellung von Feuerwehraufzügen und später im Rahmen der Brandverhütungsschau ob diese den Anforderungen und Ansprüchen der Feuerwehr genügen.

 

F0421 Sachgebiet Grundsatz und Beratung

 

Das Sachgebiet Grundsatzangelegenheiten und Beratung bearbeitet alle anfallenden Fragen zum Vorbeugenden Brandschutz.

Hierzu gehört das Fertigen von Stellungnahmen zu neuen Regelungen im Bau- und Umweltrecht, das Entwickeln und Fortschreiben des Qualitätsmanagements im Vorbeugenden Brandschutz und Nutzbarmachung neuer Verfahren und Erkenntnisse für die Feuerwehr Hamburg, insbesondere ingenieurmäßiger Methoden im Vorbeugenden Brandschutz. Die Kostenerstattung für die Beratung erfolgt entweder nach individueller Zeiterfassung oder gemäß dem von uns erstellten und von der Auftraggeberseite  akzeptierten Pauschalangebot. 

Das zweite Hauptbetätigungsfeld ist die Beratung von Bauherren, Architekten und Brandschutzsachverständigen in allen Fragen des Vorbeugenden Brandschutzes. In diesem Bereich wird Auskunft zum Vorbeugenden Brandschutz u. a. erteilt, bedeutende Bau- und Großprojekte in Fragen des Vorbeugenden Brandschutz betreut und Brandschutzkonzepte ggf. unter Zuhilfenahme von Brandsimulationsrechnungen für einzelne Objekte erstellt. 

Kennzahlen pro Jahr: ca. 1800 Auskünfte sowie ca. 270 Beratungen

Symbolbild Beratung
© OIP.webp

F0422 Sachgebiet Genehmigungsverfahren I – Sonderbauten
 

F0423 Sachgebiet Genehmigungsverfahren II – Hafen / Industrie

 

Die Beteiligung der Feuerwehr soll bei besonderen baulichen Anlagen, bei denen die allgemein gültigen Regeln des Brandschutzes nicht ausreichen, sowie bei Abweichungen von Brandschutzvorschriften sicherstellen, dass der Brandschutz ausreichend berücksichtigt wird. 

Hierzu fertigen die Sachgebiete F 0422/F0423 gutachterliche Stellungnahmen auf Anforderungen der zuständigen Behörde an.

Zum Beispiel zu:

  • Baugenehmigungsverfahren nach Hamburger Bauordnung (HBauO) 
  • Zustimmungsverfahren nach Hamburger Bauordnung (HBauO)
  • Verfahren nach  Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Konzessionsverfahren und Genehmigungsverfahren Sprengstoffgesetz (SprengG) für Pyrotechnik in Versammlungsräumen
  • Großveranstaltungen, soweit sie Versammlungsstätten, Versammlungsräume, Stadien usw. betreffen

 

Kennzahlen pro Jahr: ca. 1700 Stellungnahmen, ca. 20 Widerspruchsverhandlungen  

 

F0424 Sachgebiet Brandverhütungsschau

 

Brandverhütungsschau
© Feuerwehr Hamburg

Brandsicherheitsschauen, die untergliedert sind in Brandverhütungsschauen und Feuersicherheitliche Überprüfungen, werden durch das Sachgebiet F0424 durchgeführt. 

Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung offensichtlicher brandgefährlicher Zustände in baulicher und betrieblicher Hinsicht sowie der Vorbereitung möglicher Einsätze der Feuerwehr unter Berücksichtigung arbeitsschutzrechtlicher Aspekte für die Feuerwehrangehörigen. Brandgefährliche Zustände in diesem Sinne sind insbesondere solche, die die Brandentstehung und Brandausweitung begünstigen, im Brandfalle die Menschenrettung gefährden sowie die Brandbekämpfung behindern.  

Den Text der Verordnung zur Durchführung der Brandverhütungsschau finden Sie auf www.landesrecht.hamburg.de

Feuersicherheitliche Überprüfungen in betrieblicher Hinsicht können in eigener Zuständigkeit von der Behörde für Inneres und Sport / Feuerwehr, in den Objekten in denen auch Brandverhütungsschauen durchgeführt werden, erfolgen. Sie dienen gezielt dem vorbeugenden Brandschutz. 

Damit erhält die zuständige Dienststelle die Möglichkeit, auf aktuelle Ereignisse (z. B. Brandschäden), Hinweise, Anforderungen oder sonstige Notwendigkeiten zu reagieren.  Feuersicherheitliche Überprüfungen sind an keine Form, wie z. B. die Brandverhütungsschau, gebunden. 

Wenn es situationsbedingt für erforderlich gehalten wird, können sie ohne Anmeldung vorgenommen werden. Es sollen gezielt einzelne Problembereiche geprüft werden, eine umfassende Prüfung des Objekts bleibt der Brandverhütungsschau vorbehalten.

Bei Feuersicherheitlichen Überprüfungen werden u.a. folgende Merkmale überprüft:

 

  • Brandschutz bei Veranstaltungen in Versammlungsstätten und anderen baulichen Anlagen;  Einhaltung der Sicherheitsauflagen
  • Zugänglichkeit von Objekten
  • Rettungswege / Notausgänge während der Betriebszeiten
  • Ablauf von Räumungsübungen / Brandschutzübungen, Beachten der Brandschutzordnung,
  • Betriebsbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen
  • Brandstellenbesichtigung zur Erkenntnisgewinnung über die Wirksamkeit brandschutztechnischer Maßnahmen.

 

F04243 Objektdatenmanagement

 

BMA-Einsatzfoto
© Feuerwehr Hamburg

Das Sachgebiet Objektdatenmanagement befasst sich mit der strukturierten Aufbereitung, Pflege und Bereitstellung von Objektdaten. In enger Zusammenarbeit mit den Feuer- und Rettungswachen werden einsatzrelevante Informationen aktuell, einheitlich und bedarfsgerecht verfügbar gemacht. Gemeinsam mit den Objektsachbearbeitern die vor Ort an den Feuer- und Rettungswachen arbeiten bilden wir ein Bindeglied zum abwehrenden Brandschutz.

 

F043 Referat Urbane Sicherheitsplanung 

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© Stadt Hamburg

F0431 Sachgebiet Verkehrsflusskoordination

 

F04311 Städtische Gesamtkoordination 

F04312 U-Bahnlinie U5 / Großbauprojekte 

U5 Hochbahn
© Hochbahn

F0432 Sachgebiet Veranstaltungssicherheit 

 

Damit die Bürger und Gäste Hamburgs wohlbehalten von den zahlreichen Straßenfesten, Konzerten, Theater- oder Sportveranstaltungen zurückkehren können, bestimmen wir im Sachgebiet Veranstaltungssicherheit, zusammen mit den Bezirksämtern und den Veranstaltungsverantwortlichen, notwendige Maßnahmen im Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr. Diese Maßnahmen können z. B sein: Bemessung eines notwendigen Sanitätsdienstes, Anordnung einer Verstärkung des Rettungsdienstes oder auch die Anwesenheit von Brandschutzkräften bei einer Veranstaltung. 

Insbesondere die Genehmigung von pyrotechnischen Effekten oder feuergefährlichen Handlungen bei Veranstaltungen wird in diesem Sachgebiet bearbeitet.

Anzeigen der Vorführung feuergefährlicher Handlungen oder von pyrotechnischen Effekten sind mit einer Frist von 14 Tagen unter pyrotechnik@feuerwehr.hamburg.de einzureichen.

Die Bearbeitung und Abnahme vor Ort sind gebührenpflichtig. 

Es ist anzugeben: 

  • Ort und Termin der Vorführung (Veranstaltungsort, Adresse und Uhrzeit).
  • Bezeichnung der Veranstaltung, z.B. Konzert „Max Mustermann und Konsorten“
  • Bezeichnung der Effekte
  • CE Nummern der pyrotechnischen Effekte
  • Effektweiten 
  • Anzahl der Effekte
  • vorgesehener Sicherheitsabstand zu Personen und normal Brennbaren Materialien, seitlich und in Effektrichtung
  • Ort der Effekte (z.B. auf Bühnenvorderkante, an Traverse hängend, handgehalten) 
  • Name der für die Durchführung verantwortliche Person,
  • Name und Anschrift des Empfängers für den Gebührenbescheid.

 

Rechtliche Grundlagen:

Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung – VStättVO)

Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV)

 

F0433 Sachgebiet Einsatzdatenmanagement

 

Im Sachgebiet Einsatzdatenmanagement werden alle für die Steuerung der Feuerwehr relevanten Einsatzdaten vom Anruf bis zum Einsatzende, die in verschiedenen Datenbanken erfasst sind, gebündelt, ausgewertet und transparent gemacht. Verwendung finden diese Daten z.B. bei der Erstellung von Haushaltskennzahlen, Beantwortung schriftlicher kleiner und großer Anfragen aus dem politischen Raum, Bedarfsermittlungen, Gebührenverhandlungen im Rettungs- und Einsatzdienst und vielem mehr.

 

 

F044 Referat Einsatzplanung

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