Feuerwehr Hamburg

Angriffe
© USAF Feuerwehr Hamburg

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.


Quelle: Feuerwehr Hamburg

Das Referat Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht (GEKV)

Über uns

GEKV Logo
© Feuerwehr Hamburg

Wir stufen den Kampfmittelverdacht für das Hamburger Staatsgebiet ein. Dieser bildet die Datenbasis für die Suche nach Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg. Unsere gesetzliche Grundlage ist die Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelVO). Als Teil der Abteilung „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ der Feuerwehr Hamburg unterstehen wir der Behörde für Inneres und Sport.

© Tele News Company Hamburg und KRD

Informationen zur Antragstellung

Bevor Sie in den Baugrund eingreifen, müssen Sie eine Auskunft bei der GEKV einholen. Diese klärt, ob für den betroffenen Baubereich ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel besteht (§ 6 Abs. 1 KampfmittelVO).

Die Auskunft der GEKV ist gebührenpflichtig. Der benötigte Arbeitsaufwand variiert je nach Menge der vorhandenen historischen Daten (Luftbilder, Angriffsmeldungen, etc.) und wird mit 105,- € je angefangene halbe Stunde zuzüglich 40,- € Abrechnungspauschale berechnet.

Die Durchlaufzeit einer Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung beträgt in der Regel vier Wochen. Aufgrund des momentan erhöhten Arbeitsaufkommens kann mit etwa 6 Wochen Wartezeit gerechnet werden.

Alternativ zur Antragstellung können Sie eine Sondierung (systematisches Absuchen) nach § 8 Abs. 1 KampfmittelVO beauftragen. Das Durchführen dieser Maßnahme ist auch ohne vorherigen Antrag nach § 6 Abs. 1 KampfmittelVO zulässig. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine sogenannte „baubegleitende Sondierung“ handeln darf, sondern tatsächlich um Maßnahmen nach § 8 Abs. 1 KampfmittelVO.

Auskünfte über die Kampfmittelbelastung stellen immer den aktuellen Kenntnisstand dar. Sollten Sie bereits eine ältere Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung vorliegen haben, so können Sie über unseren Onlinedienst „Kampfmittelbelastung: Neue Informationen abfragen“ prüfen, ob neue Informationen vorliegen, die zu einer veränderten Einstufung führen können:

Kampfmittelbelastung: Neue Informationen abfragen


Vorgehen bei Verdachtsflächen

Ausgewiesene Verdachtsflächen können von registrierten Firmen gemäß § 10 Abs. 2 KampfmittelVO mit Hilfe geeigneter Maßnahmen nach der technischen Anordnung des Kampfmittelräumdiensts (TA-KRD Hamburg 2017) systematisch untersucht werden. Sollten diese Firmen auf Kampfmittel stoßen, werden diese durch den Kampfmittelräumdienst begutachtet und entschärft.

Das aktuelle Register geeigneter Unternehmen nach § 10 Abs. 2 KampfmittelVO finden Sie unter: Kampfmittelräumdienst KRD


Kontaktmöglichkeiten

Feuerwehr Hamburg
Referat Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht
Billhorner Deich 96
20539 Hamburg

Telefon: 040 / 428 51 4115
E-Fax: 040 / 4279 51029
E-Mail: gekv@feuerwehr.hamburg.de


Downloadobjekt in der Marginalspalte eines Artikels rechts

  • Antrag
  • FAQ - Antragstellung
  • FAQ - Onlinedienst
  • FAQ – Unterlagenprüfung    pdf wird noch geliefert
  • Datenschutzhinweise
  • Merkblatt