Quelle: Feuerwehr Hamburg
Das Referat Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht (GEKV)
Über uns
Wir stufen den Kampfmittelverdacht für das Hamburger Staatsgebiet ein. Dieser bildet die Datenbasis für die Suche nach Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg. Unsere gesetzliche Grundlage ist die Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelVO). Als Teil der Abteilung „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ der Feuerwehr Hamburg unterstehen wir der Behörde für Inneres und Sport.
Informationen zur Antragstellung
Bevor Sie in den Baugrund eingreifen, müssen Sie eine Auskunft bei der GEKV einholen. Diese klärt, ob für den betroffenen Baubereich ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel besteht (§ 6 Abs. 1 KampfmittelVO).
Die Auskunft der GEKV ist gebührenpflichtig. Der benötigte Arbeitsaufwand variiert je nach Menge der vorhandenen historischen Daten (Luftbilder, Angriffsmeldungen, etc.) und wird mit 105,- € je angefangene halbe Stunde zuzüglich 40,- € Abrechnungspauschale berechnet.
Die Durchlaufzeit einer Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung beträgt in der Regel vier Wochen. Aufgrund des momentan erhöhten Arbeitsaufkommens kann mit etwa 6 Wochen Wartezeit gerechnet werden.
Alternativ zur Antragstellung können Sie eine Sondierung (systematisches Absuchen) nach § 8 Abs. 1 KampfmittelVO beauftragen. Das Durchführen dieser Maßnahme ist auch ohne vorherigen Antrag nach § 6 Abs. 1 KampfmittelVO zulässig. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine sogenannte „baubegleitende Sondierung“ handeln darf, sondern tatsächlich um Maßnahmen nach § 8 Abs. 1 KampfmittelVO.
Auskünfte über die Kampfmittelbelastung stellen immer den aktuellen Kenntnisstand dar. Sollten Sie bereits eine ältere Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung vorliegen haben, so können Sie über unseren Onlinedienst „Kampfmittelbelastung: Neue Informationen abfragen“ prüfen, ob neue Informationen vorliegen, die zu einer veränderten Einstufung führen können:
Kampfmittelbelastung: Neue Informationen abfragen
Vorgehen bei Verdachtsflächen
Ausgewiesene Verdachtsflächen können von registrierten Firmen gemäß § 10 Abs. 2 KampfmittelVO mit Hilfe geeigneter Maßnahmen nach der technischen Anordnung des Kampfmittelräumdiensts (TA-KRD Hamburg 2017) systematisch untersucht werden. Sollten diese Firmen auf Kampfmittel stoßen, werden diese durch den Kampfmittelräumdienst begutachtet und entschärft.
Das aktuelle Register geeigneter Unternehmen nach § 10 Abs. 2 KampfmittelVO finden Sie unter: Kampfmittelräumdienst KRD
Kontaktmöglichkeiten
Feuerwehr Hamburg
Referat Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht
Billhorner Deich 96
20539 Hamburg
Telefon: 040 / 428 51 4115
E-Fax: 040 / 4279 51029
E-Mail: gekv@feuerwehr.hamburg.de
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