Hinweise zum Besuch im FIZ
Wichtige Hinweise zum Besuch des Feuerwehrinformationszentrums und der Brandschutzerziehung
Vorbereitung zur Brandschutzerziehung (Jahrgangsstufen 3 und 4)
Das Thema `Feuer und Feuerwehr` soll im Rahmen des Sachkundeunterrichts vor dem Besuch im Feuerwehrinformationszentrums behandelt worden sein.
Hierzu gehören:
- Unterschied brennbare Stoffe und nicht brennbare Stoffe
- was braucht Feuer zum Brennen (Verbrennungsdreieck)
- Absetzen eines Notrufs bei der Feuerwehr
- Aufgaben der Feuerwehr (retten - löschen - bergen - schützen)
- Experimente durchführen
- Verhalten im Brandfall
Vorbereitung zur Brandschutzerziehung (Vorschulen)
- Aufgaben der Feuerwehr (retten - löschen - bergen - schützen)
- Notrufnummer der Feuerwehr
- Vor- und Nachname, sowie die eigene Adresse der Kinder üben
- Verhalten im Brandfall in der Einrichtung
Die notwendigen Vorkenntnisse sollen im Unterricht vorab thematisiert und gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern erarbeitet werden.
Terminabsagen oder Verspätungen
Sollte eine Einrichtung einen bestätigten Termin (kurzfristig) nicht wahrnehmen können oder kommt es zu zeitlichen Verspätungen, ist das Team des Feuerwehrinformationszentrums unbedingt unter 040/42851-4044 zu informieren.
Aufgrund besonderer Situationen kann es in seltenen Fällen zum Ausfall oder Abbruch der Brandschutzerziehung kommen, wir bitten hierfür um Verständnis.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht obliegt während der gesamten Brandschutzerziehung den Aufsichtspersonen (Erzieher/innen, Lehrkräfte oder Betreuer/innen) der jeweiligen Einrichtung. Sie müssen während der gesamten Dauer anwesend sein.
Ab einer Gruppengröße von 20 Kindern werden mindestens 2 Aufsichtspersonen benötigt.
Verhaltensregeln
Die Aufsichtspersonen haben während der gesamten Brandschutzerziehung darauf zu achten, dass die Gruppe stets geschlossen zusammenbleibt, um Unfälle zu vermeiden. Es darf sich kein/e Teilnehmer/in ohne Rücksprache mit dem Brandschutzerzieher entfernen.
Sämtliche Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln, Ausstellungsstücke sind ohne Zustimmung nicht zu berühren.
Den Anweisungen des Brandschutzerziehers ist unbedingt Folge zu leisten.
Sollten sich die Teilnehmenden den Anweisungen widersetzen, ist der Brandschutzerzieher berechtigt, die Brandschutzerziehung unverzüglich abzubrechen.
Der Unterrichtsablauf kann je nach Gruppe und Vorkenntnissen variieren.
Um einen reibungslosen Ablauf der Brandschutzerziehung zu gewährleisten, bitten wir um Verständnis für die Verhaltensregeln.