Quelle: Feuerwehr Hamburg
Corporate Design Rettungsdienst Hamburg
Öffentlicher Rettungsdienst
Die Durchführung des öffentlichen Rettungsdienstes (Notfallrettung und Krankenbeförderung im Sicherstellungsauftrag) obliegt den von der Aufgabenträgerin beauftragten Leistungserbringern (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst sowie die Bundeswehr zusammen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat und die ADAC Luftrettung GmbH) sowie der Berufsfeuerwehr Hamburg selbst.
Gegenstand der Notfallrettung ist es, bei Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, ihre Transportfähigkeit herzustellen sowie sie unter fachgerechter Betreuung der weiteren medizinischen Versorgung zuzuführen (ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus oder eine andere geeignete Einrichtungen).
Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge Erkrankung, Verletzung oder aus sonstigen Gründen in unmittelbarer Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind und deren Zustand eine Notfallversorgung oder Überwachung und einen geeigneten Transport zu weiterführenden diagnostischen Einrichtungen oder einer medizinischen Behandlung erfordert (vgl. § 2 Nr. 2 HmbRDG). Die Aufgabenerfüllung der Notfallrettung erfordert die Vorhaltung einer ausreichenden Anzahl von Fahrzeugen, Geräten und ausgebildetem Personal. Die einzelnen Komponenten im Gesamtsystem der Notfallrettung werden zu unterschiedlichen Anteilen von den verschiedenen Leistungserbringern bedient.
Struktur der Notfallrettung (Stand März 2024)
Die derzeitige Infrastruktur der Notfallrettung (ohne Sonderbedarf) der Freien und Hansestadt Hamburg umfasst 57 rettungsdienstliche Standorte mit unterschiedlichen Ressourcen in der Regelrettung (RTW, NEF, RTH, NAW, ITW, BITW, STW und GRTW):
- 50 RTW Standorte mit 111 RTW für den Grundbedarf und 17 RTW zur Spitzenabdeckung (davon 27 Standorte der Feuerwehr Hamburg mit insgesamt 69 RTW für den Grundbedarf und 17 RTW zur Spitzenabdeckung sowie 23 Standorte der Hilfsorganisationen mit 42 RTW den Grundbedarf)
- 12 NEF Standorte sowie 1 NAW Standort (davon 9 NEF der Feuerwehr Hamburg, 2 NEF der Hilfsorganisationen sowie 1 NEF und 1 NAW von der Bundeswehr)
- 3 ITW Standorte (davon 2 ITW von den Hilfsorganisationen sowie 1 ITW von der Bundeswehr)
- 2 RTH Standorte (davon 1 RTH von der Bundeswehr zusammen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie 1 RTH von der ADAC Luftrettung GmbH)
- verschiedene rettungsdienstliche Sonderfahrzeuge der Feuerwehr Hamburg für den Grundbedarf (GRTW, STW, IRTW und BITW)
Krankentransport
Der Krankentransport ist Teil des Rettungsdienstes, nicht aber des öffentlichen Rettungsdienstes, da Leistungen auch außerhalb der öffentlichen Aufgabe von privaten Anbietern erbracht werden können. Gegenstand des Krankentransports ist es, Patienten, die keine Notfallpatienten sind, Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern. In Hamburg wird der Krankentransport wird von 29 Leistungserbringern (private Dienstleister und die Hilfsorganisationen) durchgeführt und dezentral durch die Leistungserbringer selbst in 20 unabhängigen Leistellen disponiert.
Im Rahmen des Sicherstellungsauftrages gemäß HmbRDG übernimmt der öffentliche Rettungsdienst Aufgaben des Krankentransports, wenn die genannten Leistungserbringer hierzu nicht bereit oder in der Lage sind.