F04
Der Vorbeugender Brandschutz
Der Vorbeugende Brand- und Gefahrenschutz
Die Feuerwehr Hamburg wirkt mit, um die in der Hamburgischen Bauordnung verankerten Schutzziele (§ 17 HBauO) bezüglich des Brandschutzes sicherzustellen. Hierzu wird die Feuerwehr sowohl gutachterlich für Andere als auch prüfend, überwachend und sichernd in eigener Zuständigkeit tätig.
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