Feuerwehr Hamburg

F04
© Feuerwehr Hamburg

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Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz F04

Planug, Beratung und Überwachung

F04 Der Vorbeugende Brand- und Gefahrenschutz

Die Feuerwehr Hamburg wirkt mit, um die in der Hamburgischen Bauordnung verankerten Schutzziele (§ 17 HBauO) bezüglich des Brandschutzes sicherzustellen. Der Vollzug aller Maßnahmen ist, ausgenommen zur Abwehr einer akuten Gefahr, grundsätzlich Aufgabe der zuständigen Behörde; das ist in der Regel die Bauaufsicht. 

Zu den Aufgaben der Feuerwehr gehören insbesondere:

Hier finden Sie einige Merkblätter (rechte Spalte)


F041 Grundsatzangelegenheiten und Beratung

Das Referat Grundsatzangelegenheiten und Beratung bearbeitet zum einen alle anfallenden Fragen zum Vorbeugenden Brandschutz.

Hierzu gehört das Fertigen von Stellungnahmen zu neuen Regelungen im Bau- und Umweltrecht, das Entwickeln und Fortschreiben des Qualitätsmanagements im VB und Nutzbarmachung neuer Verfahren und Erkenntnisse im VB für die Feuerwehr Hamburg, insbesondere ingenieurmäßiger Methoden im VB.Die Kostenerstattung für die Beratung erfolgt entweder nach individueller Zeiterfassung oder gemäß dem von uns erstellten und von der Auftraggeberseite  akzeptierten Pauschalangebot.Das zweite Hauptbetätigungsfeld ist die Beratung von Bauherren, Architekten und Brandschutzsachverständigen in allen Fragen des Vorbeugenden Brandschutzes. In diesem Bereich wird Auskunft zum VB u. a. erteilt, bedeutende Bau- und Großprojekte  in Fragen des VB betreut und Brandschutzkonzepte ggf. unter Zuhilfenahme von Brandsimulationsrechnungen für einzelne Objekte erstellt. 
 
Kennzahlen pro Jahr: ca. 1800 Auskünfte sowie ca. 270 Beratungen

B Elbphilharmonie F041
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F 042 Genehmigungsverfahren

Die Beteiligung der Feuerwehr soll bei besonderen baulichen Anlagen, bei denen die allgemein gültigen Regeln des Brandschutzes nicht ausreichen, sowie die Abweichungen von Brandschutzvorschriften sicherstellen, dass der Brandschutz ausreichend berücksichtigt wird. Hierzu fertigt das Referat F 042 gutachterliche Stellungnahmen auf Anforderungen der zuständigen Behörde an.

Zu:

  • Baugenehmigungsverfahren nach HBauO
  • Zustimmungsverfahren nach HBauO
  • Verfahren nach BImSchG
  • Konzessionsverfahren und Genehmigungsverfahren nach SprengG für Pyrotechnik in Versammlungsräumen
  • Großveranstaltungen, soweit sie Versammlungsstätten, Versammlungsräume, Stadien usw. betreffen

Kennzahlen pro Jahr: ca. 1700 Stellungnahmen, ca. 20 Widerspruchsverhandlungen  



F 043 Brandsicherheitsschauen und feuersicherheitliche Überprüfung

Brandsicherheitsschauen, die untergliedert sind in Brandverhütungsschauen und feuersicherheitliche Überprüfungen, werden durch das Referat F 043 durchgeführt. Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung offensichtlicher brandgefährlicher Zustände in baulicher und betrieblicher Hinsicht sowie der Vorbereitung möglicher Einsätze der Feuerwehr unter Berücksichtigung arbeitsschutzrechtlicher Aspekte für die Feuerwehrangehörigen. Brandgefährliche Zustände in diesem Sinne sind insbesondere solche, die die Brandentstehung und Brandausweitung begünstigen, im Brandfalle die Menschenrettung gefährden sowie die Brandbekämpfung behindern.  

Den Text der Verordnung zur Durchführung der Brandverhütungsschau finden Sie auf www.landesrecht.hamburg.de

Feuersicherheitliche Überprüfungen F 043

Feuersicherheitliche Überprüfungen in betrieblicher Hinsicht können in eigener Zuständigkeit von der Behörde für Inneres und Sport / Feuerwehr, in den Objekten in denen auch Brandverhütungsschauen durchgeführt werden, erfolgen. Sie dienen gezielt dem vorbeugenden Brandschutz. Damit erhält die zuständige Dienststelle die Möglichkeit, auf aktuelle Ereignisse (z. B. Brandschäden), Hinweise, Anforderungen oder sonstige Notwendigkeiten zu reagieren.  Feuersicherheitliche Überprüfungen sind an keine Form, wie z. B. die Brandverhütungsschau, gebunden. Wenn es situationsbedingt für erforderlich gehalten wird, können sie ohne Anmeldung vorgenommen werden. Es sollen gezielt einzelne Problembereiche geprüft werden, eine umfassende Prüfung des Objekts bleibt der Brandverhütungsschau vorbehalten.


Insbesondere sollen bei feuersicherheitlichen Überprüfungen folgende Merkmale überprüft werden:

  • Brandschutz bei Veranstaltungen in Versammlungsstätten und anderen baulichen Anlagen;  Einhaltung der Sicherheitsauflagen
  • Zugänglichkeit von Objekten
  • Rettungswege / Notausgänge während der Betriebszeiten
  • Ablauf von Räumungsübungen / Brandschutzübungen, Beachten der Brandschutzordnung,
  • Betriebsbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen
  • Brandstellenbesichtigung zur Erkenntnisgewinnung über die Wirksamkeit brandschutztechnischer Maßnahmen.


F 044 Sicherheitsdienste und Controlling

Das Referat Sicherheitsdienste und Controlling organisiert die Brandsicherheitswachen für Theater und andere Veranstalter. Neben den Brandsicherheitswachen übernimmt die Feuerwehr in anderen Ämtern auch Aufgaben des Objektschutzes. Im Rahmen des Behördennotrufes  „115“ werden die Fragen zum Brandschutz in diesem Bereich beantwortet.

Die Brandschutztipps und Merkblätter werden im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.

Merkblatt 01:  Brandschutzordnung für Krankenhäuser und Pflegeheime

Merkblatt 02:  Brandschutzordnung für gewerbliche Industrie

Merkblatt 03:  Brandschutzordnung für Gebäude mit hoher Personendichte

                                  Brandschutzordnung Teil A ukrainisch

                                  Brandschutzordnung Teil A ukrainisch Formular

Merkblatt 04:  Räumungsübungen

Merkblatt 05:  Feuerwehrpläne für bauliche Objekte

Merkblatt 06:  Oster- und Sonnenwendfeuer

Merkblatt 07:  Brandschutz im Wohnbereich

Merkblatt 08:  Objektversorgungen/ Objektfunkanlagen

Merkblatt 09:  Brandschutz bei Veranstaltungen

Merkblatt 10 : Übernachtungen in Schulen

Merkblatt 11:  Feuerwehraufzüge

Merkblatt 12:  Brandschutz bei Fahrzeugen in Veranstaltungshallen


F045 Das Referat Kampfmittelräumdienst


F046 Das Referat Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht